Parken am Feuerwehrhaus

Leider werden immer wieder die ausschließlich für Feuerwehrmitglieder reservierten Parkplätze oder gar der Hof direkt vor den Fahrzeugtoren als öffentlicher Parkplatz genutzt.

Bitte beachten Sie hierbei die jeweils auf beiden Seiten der Zufahrt angebrachten Schilder „Durchfahrt verboten“. Gerade bei größeren Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus, beim Bringen und Abholen der Kinder aus dem Kindergarten als auch beim Besuch des nebst gelegenen Hallenbads werden die reservierten Parkplätze als öffentlicher Parkplatz missbraucht.

Bei einer Ahndung durch Polizei oder Ordnungsamt können 20 Euro (Missachtung des Schildes „Durchfahrt verboten“) und/oder bis zu 65 Euro inkl. einem Punkt (Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt [und dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert]) auf Sie zukommen.

Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge behindern so die in Eile eintreffenden Einsatzkräfte und anschließend ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge. Im Einsatzfalle zählt jede Minute – Sie möchten sicher auch nicht warten, wenn es um Ihre Gesundheit oder die Ihrer Liebsten geht.

Daher bitten wir Sie, ausschließlich den Parkplatz am Hallenbad oder den des Sportplatzes zu nutzen, um Ihr Fahrzeug abzustellen.

Vielen Dank.
Ihre Freiw. Feuerwehr Offheim

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